Unfall? - Der Gegner meint es gut mit Ihnen!?

Ein Unfall passiert schnell. Ihr Hintermann hat nicht aufgepasst und schon hat’s gekracht. Ihr Auto ist zunächst einmal nicht mehr zu gebrauchen.

Jetzt sollte die Versicherung des "Bruchpiloten" unverzüglich eingeschaltet werden, damit der entstandene Schaden schnell und günstig geregelt wird. So wie es sein soll.

Es klingt einfach und komfortabel. Aber wissen Sie denn, wie es sein soll?


Der Unfall-Rundumservice, den fast alle Versicherungen bieten, bedeutet zunächst, dass Sie eine Servicenummer anrufen. Die Versicherung kommt schnell, begutachtet den Schaden, informiert Sie, gibt Tipps und reguliert den Schadensfall routiniert in kürzester Zeit.  Das Komische ist nur, sie zahlt alles auch noch "gerne". Aber nur soviel, wie sie für richtig hält.

 

Das, was sich so gut anhört, hat seine Tücken. Einige Beispiele:

 

Wird Ihr Wagen total beschädigt und Sie rechnen nur nach dem Sachverständigengutachten ab, sehen Sie die Umsatzsteuer, die sie einmal bezahlt haben, oft nicht wieder.  Die Versicherungen kürzen den Zeitwert Ihres Autos einfach um 19%, obwohl aus steuerlichen Gründen oft nur 2% angebracht wären. Bei einem Fahrzeugwert von 3.000 € sind das schon 420 €, die Ihnen zustehen und nicht bezahlt werden.

 

Wollen Sie Ihr Auto selbst reparieren, lassen die Versicherer in der letzten Zeit die Gutachten von beauftragten Car-Experten prüfen. Mindestens ein Hunderter, oft mehr, wird fast immer gestrichen.

 

Lassen Sie den Wagen nicht in einer sogenannten "Partnerwerkstatt" instand setzen, sondern in der Werkstatt Ihres Vertrauens, müssen Sie damit rechnen, dass die Höhe der Rechnung moniert wird. Die Versicherung lässt Sie „zappeln“ und die Regulierung kann Wochen dauern. Das bedeutet, dass Sie erst einmal bei der Reparaturwerkstatt in Vorleistung gehen müssen.

 

Oft hat eine Werkstatt mehrere Möglichkeiten, Ihr Auto zu reparieren. Die Versicherung kalkuliert logischerweise immer den günstigsten Weg. Ob der auch fachgerecht und angemessen ist, ist nicht immer sicher.

 

Der Frage, ob ein Totalschaden vorliegt oder noch repariert werden darf, wird die Versicherung auch im eigenen Interesse beantworten. Vergleichsberechnungen, damit Sie entscheiden können, was Sie tun wollen, bekommen Sie schon gar nicht.

 

Ob Sie einen Mietwagen brauchen und gegebenenfalls welchen, entscheidet die Versicherung. In welchem Interesse ist bekannt. Dass Sie ohne Inanspruchnahme eines Mietwagens eine angemessene Nutzungsentschädigung verlangen können, „vergisst man“ gelegentlich zu erwähnen.

 

Oft wird auch nicht darauf hingewiesen, dass entstehende Nebenkosten wie z.B. Ummeldung und Kennzeichen bei Totalschaden oder eine Unkostenpauschale von der Versicherung bezahlt werden, wenn man es denn verlangt. Das betrifft auch auch Schmerzensgelder oder wenn nötig gar die Kosten einer Haushaltshilfe.

 

Machen Sie es sich einfach und gehen Sie auf Nummer Sicher. Überlassen Sie die Information und Entscheidung über Ihre Ansprüche nicht demjenigen, der sie bezahlen soll! Es gibt Gutachter und Rechtsanwälte, die Ihnen helfen, sich zurechtzufinden. Es lohnt sich!

 

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