· 

Stichtag 21.06.2016!!!

Egal ob ING-Diba, DSL-Bank, DKB, Hypo oder Sparkasse... ca. 80 % der Widerrufsbelehrungen „älterer“ Baukredite sind laut Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg unwirksam!

Und das bedeutet für die Kunden, es kann noch heute viel Geld gespart werden. Allerdings ist nun Eile geboten!

 

Warum unwirksam?

 

Einfach ausgedrückt: Die Widerrufsbelehrung muss klar verständlich sein.

 

So haben Gerichte in der Vergangenheit Widerrufsbelehrungen für unwirksam gehalten, wenn z.B. der Fristbeginn nicht eindeutig bestimmbar war, die Rechtsfolgen des Widerrufs nicht erklärt oder sogar falsch dargestellt wurden oder einfach nur Schreibversehen der Banken enthalten waren.

 

Drum prüfe, wer sich...

 

Ist die Widerrufsbelehrung eines Immobilienkredits fehlerhaft, heißt das, dass die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist noch gar nicht anfangen konnte. Die Frist konnte also auch noch gar nicht ablaufen!

 

Ein Widerruf kann deshalb auch noch Jahre nach Vertragsabschluss erfolgen.

 

Bei einem berechtigten Widerruf ist der Vertrag rückabzuwickeln. Das bedeutet, dass die Bank den Darlehensbetrag zurückerhält, der Kunde aber auch seine Zahlungen...die Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an.

 

Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 22.09.2015 sogar klargestellt, dass Kunden bei einem wirksamen Widerruf Nutzungsersatz auf die bereits geleisteten Kreditraten erhalten. Dadurch kann sich die Restschuld nochmals um bis zu 10 bis 20 Prozent reduzieren.

 

Daher haben in der Vergangenheit bereits viele Kunden, insbesondere aufgrund der aktuell sehr günstigen Zinsbedingungen, Altverträge prüfen lassen, bei "positivem Befund" widerrufen und durch neue günstige Kreditverträge ersetzt.

 

Irgendwann ist Schluss!

 

Und warum jetzt die Hetze? Das Widerrufsrecht besteht bei unwirksamen Widerrufsbelehrungen doch eigentlich „ewig“!?

 

Der Bundestag hat aber im Februar 2016 beschlossen, das „ewige" Widerrufsrecht für ältere Verträge aus den Jahren 2002 bis 2010 am 21.06.2016 auslaufen zu lassen. Die Kunden haben deshalb nur noch bis zu diesem Stichtag Zeit, um ein vielleicht bestehendes Widerrufsrecht für ihr Baudarlehen auszuüben.

 

Und die Uhr tickt...

 

 

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0

Mohrenstraße 14 a

96450 Coburg

Telefon 09561 / 238 345-0

Fax 09561 / 238 345-21

info@anwaltskanzlei-bghk.de

Kanzlei

Bürozeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag:

8:30 - 12:30 | 14:00 - 16:30

Mittwoch: 8:30 - 12:30

Freitag:

8:30 - 12:30 | 14:00 - 15:00

In den übrigen Zeiten arbeiten wir an Ihren Fällen.