Winterreifenpflicht

Seit 04.12.2010 ist bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte eine Bereifung Pflicht, die vor allem auf Matsch und Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleistet, als normale Reifen.

 

Solche "Winterreifen" sind z.B. als M+S-Reifen, mit einer Schneeflocke, einem Eiskristall, o.ä.

gekennzeichnet. Die Benutzung "guter" Sommerreifen ist damit verboten.

 

Pkws sind insgesamt mit Winterreifen auszurüsten, nur auf die Antriebsräder Winterreifen aufzuziehen, genügt nicht.

 

Bei Fahrten ohne wintertaugliche Bereifung bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte wird ein Bußgeld von 40 € und damit auch ein Punkt in Flensburg fällig. Kommt es zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer erhöht sich das Bußgeld auf 80 €.

 

Außerdem ist davon auszugehen, dass im Falle eines Unfalles eine Mithaftung in Ansatz gebracht wird, die selbst dann zu einer erheblichen Kürzung der eigenen Ansprüche führen kann, wenn Sie kein Verschulden trifft!

 

Auch die Kaskoversicherung wird voraussichtlich wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung erheblich kürzen, wenn nicht gar insgesamt verweigern.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0

Mohrenstraße 14 a

96450 Coburg

Telefon 09561 / 238 345-0

Fax 09561 / 238 345-21

info@anwaltskanzlei-bghk.de

Kanzlei

Bürozeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag:

8:30 - 12:30 | 14:00 - 16:30

Mittwoch: 8:30 - 12:30

Freitag:

8:30 - 12:30 | 14:00 - 15:00

In den übrigen Zeiten arbeiten wir an Ihren Fällen.