Wollen Sie Ihren "Alten" retten?

Lieben Sie Ihren „Gebrauchten“ ? Haben Sie viel Zeit und Geld investiert?

Dann hätten Sie bei einem Unfall bisher ein Problem gehabt, wenn der Sachverständige Ihren Wagen als „Schrottwagen“ bewertet hätte. Nach neuer Rechtsprechung haben Sie vielleicht bessere Karten.

 

Wenn die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten wesentlich höher waren, als der Wert Ihres Autos war die Rechnung der Versicherung oft ganz einfach: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert wird gezahlt. Ob Sie Ihren gepflegten Gebrauchten behalten wollten, war egal.

 

Das hat sich jetzt in vielen Fällen geändert:

 

Maßgeblich ist immer das Gutachten des Sachverständigen. Es gibt vor, welche Reparaturen notwendig sind. Kalkuliert wird nach den Richtlinen und Preisen einer Markenwerkstatt. Ergaben sich Kosten die mehr als 30 % über dem Wert des Autos (vor dem Unfall) lagen, wurde die Reparatur bislang nicht mehr -auch nicht anteilig- bezahlt.

 

Nach einem aktuellen Urteil des BGH kommt es jetzt darauf an, ob das Fahrzeug fachgerecht nach den Vorgaben des Gutachters repariert wurde. Meist ist dies günstiger möglich, als im Gutachten kalkuliert, z.B. wegen niedriger Stundensätze einer freien Werkstatt oder durch Verwendung von (einwandfreien) Gebrauchtteilen. Bleiben die Reparaturkosten unter dem Wert des Autos vor dem Unfall, sind sie zu erstatten!

 

Ein Rechenbeispiel:

 

Reparaturkosten im Gutachten geschätzt:                  4.000 €

Wert vor dem Unfall (Wiederbeschaffungswert):         3.000 € 

Wert des Schrotts (Restwert):                                     600 €

 

Weil die geschätzen Reparaturkosten mehr als 30% über dem Wert des Autos vor dem Unfall lagen, zahlte die Versicherung 

(3.000 € - 600 €)                                                               2.400 €

 

Gelingt Ihnen eine günstige aber einwandfreie Reparatur

z.B. für                                                                             2.900 €,

(unter 3.000 €) erhalten Sie die Kosten nun voll erstattet.

 

Es lohnt sich also, z.B. bei einer freien Werkstatt, die sich auf Unfallinstandsetzungen spezialisiert hat, nachzufragen!

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Kommentare: 3
  • #1

    Belkis Dudek (Donnerstag, 02 Februar 2017 04:20)


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