Aber nicht vor uns!
Den Spruch, "... erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.." kennen viele. Die meisten gehen aber erst zum Anwalt, wenn eine Wiederbelebung gefragt ist. Dabei beißt ein Anwalt nicht und die Kosten halten sich auch in Grenzen...
Leider kommen viele Mandanten erst zu uns, wenn die Angelegenheit bereits eskaliert ist, dann geht es oft um Schadensbegrenzung. Im Vorfeld der Auseinandersetzung hätte oft noch eine Lösung gefunden werden können, die Zeit, Geld und Nerven gespart hätte.
Gleich, ob eine Rechnung nicht bezahlt wird, wenn sich Nachbarn über die Grenze streiten, falls jeder einen Vertrag anders versteht, oder ob eine Ehe auseinander zu setzen ist: Ist das Porzellan erst einmal zerschlagen, lässt es sich kaum kitten. Sind die Fronten erst verhärtet, geht´s oft nur noch um´s Prinzip.
Ein Beispiel:
Der Streit geht um 3.500 €. Eine erste Beratung kostet für einen Verbraucher 190 € netto. Wenn Sie sich durch den Anwalt der Gegenseite erst verklagen lassen, und dann doch zahlen, sind mindestens Kosten von netto 500 € entstanden. Was ist nun günstiger?
Nach einer Beratung über Ihre Chancen und Risiken können Sie sinnvoll entscheiden, wie´s weiter geht. Nachgeben, selbst verhandeln oder einen Anwalt beauftragen?
Wenn Sie die Klage bereits erhalten haben, ist es für Schadensbegrenzung zu spät!
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