Missbraucht? Wehren Sie sich! Jetzt!

Sexueller Missbrauch, Vergewaltigung und ähnliche Delikte sind fast täglich Gegenstand der Berichterstattung. Auch am Landgericht Coburg ist das Thema aktuell. Auf Initiative des Bundeskabinetts sollen zukünftig Schadensersatzansprüche bis zu 30 Jahre nach der Tat durchsetzbar sein.

Wie sich die Betroffenen, um deren Schutz es eigentlich gehen sollte, im Falle eines Missbrauchs verhalten sollen, liest man kaum.

 

Egal ob die Tat verfolgt werden soll oder nicht, ist es wichtig, bereits unmittelbar nach der Tat Schutz bei vertrauenswürdigen Personen zu finden, denen Sie sich in Ihrer schlimmen Situation anvertrauen können. Neben Familienangehörigen oder Freunden sollte auch als "neutrale Person" der Hausarzt oder ein Rechtsanwalt informiert werden. Auf Grund der Schweigepflicht dürfen die Informationen nur mit Einverständnis des Opfers weitergegeben werden. Ob Sie dies wollen, entscheiden Sie selbst. Wenn Sie sich erst nach einiger Zeit in der Lage sehen, etwas zu unternehmen, ist es wichtig, dass die Tat dokumentiert wurde; später kann dies nicht mehr nachgeholt werden!

 

Die notwendigen Schritte zum Schutz des Opfers und zur Verfolgung der Straftat können auf Wunsch behutsam eingeleitet werden. Aktuelle Erfahrungen in Coburg zeigen, dass die örtliche Staatsanwaltschaft und Polizei, z.B. durch Einsatz besonders geschulter weiblicher Beamtinnen, sehr schonend und angemessen die notwendigen Ermittlungen durchführen und unkompliziert bereit sind, weitere notwendige Hilfe zu organisieren.

 

Nur wenige wissen, dass im Strafverfahren für das Opfer ein Anspruch auf anwaltlichen Beistand besteht und Schadensersatzansprüche sowie Schmerzensgeld gleich im Strafverfahren mit durchgesetzt werden können.

 

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Downloadbereich und natürlich von uns.

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