Zeitarbeitsfirmen, die sich über "Lohn-Dumping" Marktvorteile verschaffen, müssen dafür ab jetzt teuer bezahlen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Leiharbeitnehmer den gleichen Lohn erhalten müssen, wie die Stammbelegschaft. Nicht nur ab sofort, sondern auch für die Vergangenheit...
Die Tarifgemeinschaft christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) gilt ein wenig als problematisch unter den Gewerkschaften. Die von der CGZP ausgehandelten Tarifverträge für Zeitarbeiter wiesen sogar Stundenlöhnen unter fünf Euro auf. Das Wort "Dumpinglöhne" ist sicher nicht ganz unberechtigt.
Damit ist nach der Entscheidung des BAG jetzt Schluss. Da die von der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge rechtlich nicht wirksam sind, sind die Leiharbeitsverhältnisse so abzurechnen, als hätte es den Tarifvertrag der CGZP nie gegeben.
Nach dem "Equal-Pay-Grundsatz“ (Gleiches Geld für gleiche Arbeit) sind die Leiharbeitnehmer deshalb durch die Zeitarbeitsfirmen von Anfang an so zu bezahlen, wie die vergleichbaren Stammarbeiter des Unternehmens, in das sie abgestellt sind. Auch sonst dürfen sie nicht schlechter behandelt werden.
Sind Sie Leiharbeitnehmer und wurden nach dem CGZP-Tarif bezahlt? Dann können Sie den höheren Lohn gegenüber der Zeitarbeitsfirma nachträglich geltend machen. In einer weiteren Entscheidung hat das BAG festgestellt, dass Ansprüche sogar noch für die letzten drei Jahre geltend gemacht werden können.
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