Zeitbombe Unterhaltsrückstand

Erst kommt das Kind, dann kommt die Trennung. Der Kindesunterhalt wird gerichtlich festgelegt. Soweit ist alles in Ordnung.

Wenn der Unterhalt z.B. wegen Arbeitslosigkeit oder Geburt eines weiteren Kindes nicht mehr voll gezahlt werden kann, haben der andere Elternteil, das Jugendamt oder das ...

Jobcenter zum Glück Geduld. Gelegentlich kommen noch "nette" Briefe, aber weiter passiert nichts. Oder etwa doch?  Denn irgendwann kommt die Berechnung des aufgelaufenen Rückstands und damit das böse Erwachen. Und dann ist allzuoft nichts mehr zu retten!

 

Zwar können Jugendamtsurkunden und Vergleiche auch noch für die Vergangenheit an die geänderten Verhältnisse angepasst werden. Aber für Gerichtsurteile oder Gerichtsbeschlüsse geht das nicht. Sie sind verbindlich. Es sei denn, sie wurden abgeändert!

 

Wegen der sogenannten Rechtskraft von Urteilen und Beschlüssen ist es völlig egal, ob Sie den Unterhalt in der seinerzeit festgesetzen Höhe die ganze Zeit hätten zahlen müssen. Denn wenn Sie sich nicht zur Wehr gesetzt haben oder eine andere eindeutige Vereinbarung schließen, gilt das ursprüngliche Urteil.

 

Auch eine Verjährung hilft in den meisten Fällen nicht weiter, weil die dreijährige Verjährungsfrist erst im Jahr der Volljährigkeit des Kindes beginnt. Ihr Einwand der "Verwirkung" wird oft daran scheitern, weil Sie durch die "netten Briefe" ja regelmäßig an den aufgelaufenen Zahlungsrückstand erinnert wurden.

 

Dieser Zahlungsrückstand ist selbst dann beträchtlich, wenn man nur vom Mindestunterhaltssatz für das Kind ausgeht. Angenommen, Sie sind zur Zahlung des Mindestunterhaltes verurteilt und hätten aber eigentlich gar nicht zahlen müssen, kann sich folgender Rückstand ergeben (Stand SüdL 2011):

 

bis 05. Lebensjahr          13.500 €

bis 11. Lebensjahr          19.584 €

bis 17. Lebensjahr          24.048 €

Summe                       57.132 €

 

Um dies zu vermeiden hilft nur eines: informieren!

 

Sollten Sie tatsächlich nicht leistungsfähig sein, muss der Unterhaltstitel sofort abgeändert oder eine klare entsprechende Vereinbarung getroffen werden. Nur so lassen sich böse Überraschungen vermeiden. 

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