Der kleine Unterschied!

Wenn man einen Kreditvertrag abschließt und anschließend das Darlehen nicht in Anspruch nimmt, will die Bank meistens Geld, die Nichtabnahmeentschädigung.

 

Doch nicht immer muss der Darlehensnehmer zahlen, wie ein aktueller Fall zeigt.

Bei Abschluss des Kreditvertrages war der Darlehensnehmer noch guter Hoffung, bald stolzer Hausbesitzer zu sein. Doch dann kam alles anders und schließlich konnte er den Kredit nicht in Anspruch nehmen. Die Bank fackelte nicht lange und forderte vom Kunden bei einem Darlehensbetrag von 50.000 € eine Nichtabnahmeentschädigung von 7.000 €.

 

Bei Prüfung der Kreditunterlagen fiel jedoch eine Kleinigkeit in der Widerrufsbelehrung auf und brachte schließlich die Forderung der Bank zum Kippen.

 

Im Kreditvertrag hieß es:

"Die Widerrufsfrist beginnt einen Tag nachdem der Darlehensnehmer ein Exemplar der Widerrufsbelehrung erhalten hat und eine Vertragsurkunde, der schriftliche Darlehensantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags ausgehändigt wurde."

 

Die gesetzliche Regelung (§ 355 Abs. 3 BGB) lautet im Vergleich:

"Die Widerrufsfrist beginnt, wenn dem Verbraucher eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 entsprechende Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt worden ist. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt wird."

 

Im Gegensatz zur gesetzlichen Vorgabe kann bei der von der Bank genutzten Widerrufsbelehrung der Eindruck entstehen, dass die Widerrufsfrist bereits unabhängig von einem tatsächlichen Vertragsabschluss bereits einen Tag nach Erhalt eines schriftlichen Darlehensantrages (auch eines Antrages der kreditgebenden Bank) zu laufen beginnt.

 

Eine derartige Widerrufsbelehrung ist laut Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs "undeutlich", mit der Folge, dass die Widerrufsfrist bei Abschluss des Kreditvertrages nicht wirksam zu laufen beginnt.

 

Der Kreditvertrag konnte daher noch 1 1/2 Jahre nach Abschluss wirksam widerrufen werden. Durch den Widerruf wurde der Kreditvertrag hinfällig und die Nichtabnahmeentschädigung musste nicht bezahlt werden.

 

Der kleine Unterschied hat 7.000 € erspart!

 

 

 

 

 

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Kommentare: 3
  • #1

    Suzana (Mittwoch, 30 September 2015 21:48)

    Hallo an allen und an allen.
    Ich heiße Suzana DAN ich schreibe Ihnen, um Ihnendie Freude mitzuteilen, die mich lebhaft und dasVergnügen, das das mir macht, diese Freude mitIhnen zu teilen.
    Ich bin hier, für Sie zu sagen, dass mein Ehemannund mich das Darlehen von 52.000 Euro dankeiner Frau des Namens von KURUCZ Kinga Evagehabt haben, dank der wir erneut das Lächelnhaben aufgrund Schulden multiplizierter, dass wirschließlich von Konto abgeschlossen haben.
    Also aus Sicherheitsgrund rate ich Ihnen, Sie aufdiese Frau zu richten, wenn Sie Darlehenbenötigen.
    Seine Adresse: kkeva6704@gmail.com

  • #2

    Linda (Dienstag, 18 Juli 2017 10:07)

    Für all Ihre Darlehensanträge sind nicht an mir unentschlossen kontaktieren. Ich bin bereit, Ihnen ein gehendes Darlehen von 5.000 bis 2.000.000 € zu gewähren. Kontaktieren mich für mehr Informationen.
    cincottalinda@gmail.com

  • #3

    Linda (Dienstag, 18 Juli 2017 10:07)

    Ich bin bereit, Ihnen Ihre Aktivitäten ankurbeln zu helfen, indem ich Ihnen Darlehen kurzfristiger und langer mit einem Zinssatz anbiete, der Ihnen das Leben vereinfachen wird. Ich kann Ihnen ein gehendes Darlehen von 2.000 bis zu 8.000.000€ gewähren. Sind also nicht unentschlossen, mich für mehr Informationen zu kontaktieren.
    cincottalinda@gmail.com

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