Sie wollen also wissen, ob Sie der Vater eines Kindes sind? Was können Sie tun?
Leider ist es wie oft bei den Juristen:
"Es kommt darauf an!"
Ein Überblick:
Sie sind nach dem Gesetz der Vater,
(Falls die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde, gelten andere Regeln).
Sie wollen Sicherheit, dass Sie auch wirklich der leibliche Vater sind.
Sie haben ernsthafte Zweifel an Ihrer leiblichen Vaterschaft. Hier besteht die Möglichkeit einer Anfechtung Ihrer Vaterschaft.
Sie und auch kein anderer ist nach dem Gesetz der Vater.
Nach dem Gesetz ist ein anderer der Vater.
Sie können dann Ihre Vaterschaft nicht einfach anerkennen, denn zwei Väter kann ein Kind nicht gleichzeitig haben.
Problematisch wird es, wenn der gesetzliche Vater mit der Mutter des Kindes noch verheiratet ist oder mit dem Kind bereits längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebt. Dann ist eine Vaterschaftsanfechtung nach der derzeitigen Gesetzeslage ausgeschlossen. Ob dies einer gerichtlichen Überprüfung standhält, ist nach der Entscheidung des EGMR - die formell nur den Umgang aber das gleiche Problem betraf - zumindest sehr zweifelhaft.
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