Wer ist denn jetzt der Vater?

Sie wollen also wissen, ob Sie der Vater eines Kindes sind? Was können Sie tun?

 

Leider ist es wie oft bei den Juristen:

"Es kommt darauf an!" 

 

 Ein Überblick:

 

Sie sind nach dem Gesetz der Vater,

  • weil Sie zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet waren oder
  • weil Sie die Vaterschaft anerkannt haben.

(Falls die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde, gelten andere Regeln).

 

Sie wollen Sicherheit, dass Sie auch wirklich der leibliche Vater sind.

  • Das können Sie ohne "wenn und aber" ganz offiziell durch ein genetisches Abstammungsgutachten klären lassen.
  • Weigert sich die Mutter und/oder das Kind zuzustimmen, ist eine gerichtliche Anordnung möglich. Nur in Ausnahmefällen geht das nicht sofort.
  • Die Kosten des Gutachtens müssen Sie allerdings selbst tragen; evtl. ist eine finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter oder Jugendamt möglich.

 

Sie haben ernsthafte Zweifel an Ihrer leiblichen Vaterschaft. Hier besteht die Möglichkeit einer Anfechtung Ihrer Vaterschaft.

  • Zweifel können sich aus verschiedenen Gründen ergeben: "Geständnis" der Mutter, Tipps von Freunden, fehlende Ähnlichkeit, usw..
  • Ein offizielles genetisches Gutachten ist nicht erforderlich, aber natürlich überzeugend.
  • Für den notwendigen Antrag bei Gericht haben Sie zwei Jahre Zeit. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie Kenntnis darüber erlangen, dass Sie vielleicht nicht der Vater sind. Für dieses Verfahren kann Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden.

 

Sie und auch kein anderer ist nach dem Gesetz der Vater.

  • Die Vaterschaft wird vom Familiengericht mittels eines Gutachtens automatisch festgestellt.
  • An diesem Verfahren können und sollten Sie sich beteiligen.

 

Nach dem Gesetz ist ein anderer der Vater.

Sie können dann Ihre Vaterschaft nicht einfach anerkennen, denn zwei Väter kann ein Kind nicht gleichzeitig haben.

  • Wurde das Kind noch während der Ehe der Mutter mit einem andern Mann, aber bereits nach Einleitung der Scheidung geboren, werden Sie mit der Scheidung automatisch der Vater, wenn Sie die Vaterschaft anerkennen und der frühere Ehemann zustimmt.
  • Sonst bleibt nur die Möglichkeit, die Vaterschaft des früheren Ehemanns gerichtlich anzufechten. Hierzu ist Ihre Eidesstattliche Versicherung, dass Sie der Vater sein könnten, nötig, mehr nicht.

 

Problematisch wird es, wenn der gesetzliche Vater mit der Mutter des Kindes noch verheiratet ist oder mit dem Kind bereits längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebt. Dann ist eine Vaterschaftsanfechtung nach der derzeitigen Gesetzeslage ausgeschlossen. Ob dies einer gerichtlichen Überprüfung standhält, ist nach der Entscheidung des EGMR - die formell nur den Umgang aber das gleiche Problem betraf - zumindest sehr zweifelhaft.

 


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