Scheidung! Was wird jetzt aus dem Haus?

Verkaufen, vermieten? Allein übernehmen, gemeinsam behalten? Vielleicht an die Kinder übertragen? Es gibt einige Möglichkeiten, das Problem gemeinsam zu lösen. Manche können allerdings ziemlich teuer werden!

Andere Optionen wie Teilungsversteigerung oder gar Zwangsversteigerung gehen über Jahre an die finanzielle Existenz.

 

Wenn der Traum vom Eigenheim aufgrund besonderer Lebensumstände geplatzt ist, wandelt er sich schnell zum Albtraum. Besonders wenn hektisch und ohne Ziel gehandelt wird. Was also tun?

 

Wichtig ist die Ausgangssituation:

 

Wenn keiner der Eigentümer in der Lage ist, die Lasten alleine zu tragen, ist das Vorgehen relativ einfach.

  • Es bleibt nur die Verwertung. Wird frühzeitig gehandelt, also bevor die Bank mit der Versteigerung begonnen hat, lässt sich das Haus vielleicht noch verkaufen.
  • Natürlich nicht zum besten Preis, aber immer noch für erheblich mehr, als bei der späteren Versteigerung erzielt wird. Häufig gibt einem die Bank auch noch Zeit, weil auch sie an einem hohen Erlös interessiert ist.
  • Der Vergleich mehrerer Angebote und eine Rücksprache mit dem Steuerberater ist unbedingt sinnvoll, um unnötige Kosten zu vermeiden.

 

Wenn einer der Eigentümer das Haus alleine übernehmen möchte, wird es schon schwieriger. Es ist nämlich keinesfalls damit getan, beim Notar die Übertragung zu vereinbaren; denn jetzt gehen die Probleme erst richtig los:

  • Wie soll der durch das Eigenheim bereits geschaffene Wert verteilt werden?
  • Wer trägt die Schulden ab?
  • Wie werden die Zahlungen an die Bank und das Wohnen beim Unterhalt berücksichtigt?
  • Was passiert, wenn der Plan doch nicht funktioniert und der neue Eigentümer nicht mehr zahlen kann?
  • Verdient auch das Finanzamt mit und fällt vielleicht sogar Spekulationssteuer an?

In einer solchen Situation gibt es nur eines: rechtzeitig zusammensetzen und reden!

  • Am besten, wenn man eine neutrale dritte Person hinzuzieht, um Streit und endlose Diskussionen zu vermeiden.
  • Auch ein neutraler Anwalt kann ein Gespräch führen, um emotionalen Streit (Motto: "alles was dem anderen schadet, ist gut) zu vermeiden. Auch Luftschlösser werden dann nicht gebaut.

Ist klar, wer welches Ziel verfolgt, ist ein Kassensturz erforderlich. Es muss geklärt werden, wie der mit dem Eigenheim geschaffene Wert geteilt und die bestehenden Belastungen zukünftig getragen werden sollen.

  • Hierzu sind Verhandlungen mit der Bank ebenso erforderlich, wie eine Rücksprache mit dem Steuerberater und ggf. Vereinbarungen zum Unterhalt, um böse Überraschungen zu vermeiden.
  • Wird eine grobe Einigung gefunden, hilft ein stets unparteiischer Notar, diese in eine juristische Form zu gießen.

 

Wenn jeder das Haus unbedingt haben möchte oder keine Gespräche möglich sind, bleibt nur die Teilungsversteigerung oder das Provozieren der Zwangsversteigerung.

  • In beiden Fällen wird das Haus versteigert, um es zu Geld zu machen, das dann (nach Abzug evtl. Belastungen) geteilt wird.
  • Jeder kann das Haus ersteigern, ein fremder Interessent, aber auch ein bisheriger Miteigentümer.
  • Welcher Preis dabei erzielt wird, ist auch völlig offen. Das kann natürlich zu einem Pokerspiel werden. Deshalb ist gute und frühzeitige Vorbereitung wichtig.

 

Welcher der beschriebenen Wege in Frage kommt, sollte von beiden Seiten daher genau überlegt werden. Nur so werden sinnvolle und finanziell überschaubare Vereinbarungen möglich.

 

 

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