Kein Geld im Osternest

Arbeiten am Ostersonntag, wenn andere mit ihren Kindern Ostereier suchen oder sich den saftigen Braten schmecken lassen? Wenn das schon sein muss, dann soll sich das auch lohnen; so hofft der ein oder andere Arbeitnehmer wenigstens auf einen saftigen Feiertagszuschlag. Und liegt damit falsch. Der Ostersonntag ist kein gesetzlicher Feiertag.

 

Ostersonntag kein Feiertag

 

Das sah ein 45jähriger Monteur in Sachsen-Anhalt ganz anders. Er musste in seiner Firma am Ostersonntag ran. Auf seinem Lohnzettel stand dann aber nur der 25%ige Aufschlag für Sonntagsarbeit. Das wollte der Monteur nicht wahrhaben und ging vor Gericht. Er wollte die 135 % mehr, die ihm laut Tarifvertrag für die Arbeit an Feiertagen zustehen, das hätte sich für ihn dann auch so richtig gelohnt. Das Gericht aber wies seinen Antrag zurück, weil der Ostersonntag eben kein Feiertag ist. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom August 2011 gilt genauso auch in Bayern.

 

Innenministerium legt Feiertage fest

 

In Freistaat sind nämlich laut dem Bayerischen Innenministerium der Ostersonntag und der Pfingstsonntag ganz normale Sonntage. Also: kein Feiertagszuschlag. Wer an den kommenden Festwochenenden arbeiten muss, der sollte sich den Karfreitag, den Ostermontag oder den Pfingstmontag aussuchen. Das sind echte Feiertage, dafür gibt’s ordentlich Geld. Die komplette Liste der gesetzlichen Feiertage hat das Bayerische Innenministerium veröffentlicht: http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat/feiertage/

 

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