Unfall in der Wasserrutsche

Klamotten runter, Badehose an, und dann nix wie ab ins kühle Nass: die Freibadsaison hat begonnen. Schwimmen, Baden, Planschen, für Tausende ist das die schönste Zeit des Jahres. Auch die vielen Wasserrutschen haben wieder Hochkonjunktur - im Temporausch durch die Röhre.

Das Risiko rutscht dabei immer mit, für seine Sicherheit ist der Badegast nämlich zu großen Teilen selbst verantwortlich.

 

Kollision in der Röhre

 

In einem konkreten Fall war ein achtjähriges Mädchen in einer 90 Meter langen Wasserrutsche auf ein anderes Kind geprallt. Dieses war vor ihr in der Röhre steckengeblieben. Beim Zusammenstoß knallte das Mädchen an die Wand und verletzte sich dabei an den Zähnen.

 

Schadensersatz und Schmerzensgeld?

 

Nach dem Unfall wollte sie Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Betreiber des Schwimmbades, der örtlichen Gemeinde. Doch das Mädchen guckt in die Röhre, Geld gibt es nämlich keines. Sowohl das zuständige Landgericht als auch in letzter Instanz der Bundesgerichtshof wiesen die Klage ab.

 

Diesmal nicht - und warum?

 

Der Betreiber des Schwimmbades habe ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen, so die Begründung des BGH.

 

Dazu gehörten deutliche Hinweise auf die richtige Rutschhaltung, den erforderlichen zeitlichen Abstand und das sofortige Verlassen des Auslaufbereichs. Eine völlige Vermeidung aller Gefahren sei nicht geboten, so der BGH.

 

Damit nach dem Temporausch nicht eine unerwartete juristische Vollbremsung erfolgt, sind Vorsicht und gegenseitige Rücksicht auch beim Rutschen ratsam.

 

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