Stürmische Zeiten

Wenn der Wind pfeift, Blitze zucken und Donner grollen, kann es sowohl für Baumbesitzer als auch für Autobesitzer teuer werden. Dann nämlich, wenn ein Baum einem Sturm nicht standhält und Schaden anrichtet. Das zeigen zwei interessante und im Ausgang konträre Urteile des Landgerichts Coburg.

 

Klage stattgegegben - Eigentum verpflichtet

 

In einem Fall war in einem Waldstück ein dicker Ast auf eine Straße gekracht. Ein Autofahrer konnte nicht mehr bremsen und knallte in das Hindernis. Dabei entstand an seinem Fahrzeug ein Schaden von 6600 Euro. Dieses Geld wollte sich der Autofahrer vom Waldbesitzer zurückholen - und bekam Recht.

 

Dem Gericht zufolge hätte der Eigentümer eine deutlich sichtbare Wachstumsauffälligkeit an seinem sonst gesunden Baum erkennen und Sicherungsmaßnahmen einleiten müssen. Diese habe letztlich zum Abbruch des Astes geführt. Somit sei der Waldbesitzer für den Schaden verantwortlich.

 

Klage abgewiesen - Naturgewalt

 

Gegenwind für die Klägerin gab es dagegen bei einem anderen Fall vor dem Landgericht Coburg. Dabei war bei einem heftigen Sturm ein Ast auf ihr Auto gekracht. Die Geschädigte wollte über 5000 Euro Schadensersatz. Das Gericht wies ihr Ansinnen allerdings zurück. Der Baum sei kerngesund gewesen, so das Gericht, der Eigentümer damit schuldlos und ausschließlich die Naturgewalt für den Schaden verantwortlich.

 

Am besten also bei Sturm das Auto schnell in die Garage oder zumindest anderweitig in Sicherheit bringen - im Schadensfall kann sonst der Sturm auch ein großes Loch in den Geldbeutel reißen... 

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