Vorsicht Dachgeschoss!

Parken im Winter kann richtig gefährlich und teuer werden. Denn wenn Dachlawinen oder Eiszapfen auf das Fahrzeug herunter krachen, gehen die Schäden leicht in die Tausende. Doch wer letztlich für die Kosten aufkommen muss, entscheiden die Gerichte von Fall zu Fall unterschiedlich.

 

Lawinenopfer selbst schuld

Ein „Lawinenopfer“ aus dem Raum Coburg musste den Schaden selbst bezahlen. Eine Dachlawine hatte das Fahrzeug der Frau beschädigt. Die Reparatur belief sich auf 1400 Euro. Die wollte sie vom Hausbesitzer zurück.

Das Landgericht Coburg aber wies die Klage ab. Es gab keine Gemeindevorschrift, wonach Schneefanggitter oder Warnschilder anzubringen waren. Auch hat es vor dem "Lawinenabgang" nicht übermäßig stark geschneit oder getaut. Der Hausbesitzer hat demnach auch seine Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt. Die Klägerin selbst handelte unvorsichtig, so das Urteil.

Eigentum verpflichtet

Ganz anders entschied das Landgericht Wuppertal: es verurteilte eine Hauseigentümerin zu Schadensersatz in Höhe von gut 2000 Euro.

Herabstürzende Eiszapfen hatten ein geparktes Auto beschädigt. Der gemeindlichen Straßenordnung zufolge hätte die Hauseigentümerin den gefährlichen Überhang beseitigen oder den Gefahrenbereich absperren müssen.

Die Gerichte entscheiden also jeweils nach Einzelfall, sicher ist nur: nicht alles Gute kommt von oben, also bei der Parkplatzsuche auch mal kurz in die Höhe schauen.

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