Ich geb' Gas!

Führerschein bestanden, endlich alt genug, rein ins Auto und los geht’s auf die Straße. Wer will das einem Fahranfänger verdenken. 

Doch die neue Freiheit kann schnell böse enden - mit einer Verurteilung wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis“!

Prüfungen reichen nicht

 

Ein Neuling muss nach bestandener Prüfung den Führerschein nämlich auch ausgehändigt bekommen haben. Sonst droht eine Strafe wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Der Führerschein wird dann in der Regel noch einmal sechs Monate einbehalten. Dazu kommt eine Verurteilung - mit Glück nach dem Jugendstrafrecht. Auch ein Begleiter hat sich mit dem Zulassen des Fahrens strafbar gemacht. Für ihn heißt das: Geldstrafe zahlen und Führerschein weg. Bei einem Unfall macht die Versicherung des Fahrzeugs auch noch Ärger. Am besten also einfach abwarten, bis man den Führerschein auch wirklich in den Händen hält. 

 

Pech am Wochenende

 

Dumm nur, wenn man am Wochenende Geburtstag hat. Bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes Coburg zum Beispiel kann der Führerschein erst am Montag ab 07.30 Uhr abgeholt werden. Wer in der Stadt wohnt kann die begehrte Karte dagegen auch am Samstag im Bürgerbüro in Empfang nehmen.

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