Ein P-Konto kann bares Geld wert sein - vorausgesetzt, man hat eines. Sonst ist bei einer Pfändung das Geld weg und man bekommt es auch nicht zurück.
Das zeigt das Beispiel eines jungen Mannes, der nicht nur seine Freundin sondern danach auch noch sein Geld verlor.
Geld weg!
Das Konto des jungen Mannes war gepfändet worden. Alle Zahlungen liefen daher über das Konto der Freundin. Jetzt trennten sich die beiden, das alte Konto wurde wiederbelebt. Die erste Zahlung ging ein, doch an das Geld kam der junge Mann nicht, die Bank behielt es wegen der früheren Pfändung. Auch rückwirkend ist in der Regel nichts zu machen: die Pfändung war älter als vier Wochen. Die Umwandlung in ein P-Konto kam zu spät. Nur in krassen Härtefällen besteht noch eine kleine Chance, an das Geld zu kommen.
Wenn also bereits Pfändungen bestehen, muss das Konto vor dem Geldeingang umgewandelt werden. Am besten das Konto gleich als P-Konto führen. Dazu reicht ein Guthabenkonto.
Geld her!
Das darf übrigens nicht teurer als ein vergleichbares Konto sein. So hat es der Bundesgerichtshof entschieden. Banken müssen Mehrkosten für den Zeitraum ab 2010 zurück erstatten. Am besten die Preislisten der Bank beschaffen und rechnen. Es lohnt sich bestimmt.
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