"Geht schon wieder" kann teuer werden!

Rums, war der Hintermann aufgefahren. Der Hals schmerzt, der Kopf lässt sich nicht mehr richtig drehen: Schleudertrauma. Aber immerhin gibts Schmerzensgeld. Nach drei Wochen ist alles überstanden. Scheinbar. Doch plötzlich knackt es wieder. Dieses Mal aber will die Versicherung nicht bezahlen. Und hat damit gute Chancen.

Gejammer allein zählt nicht

 

Rückfälle nämlich können problematisch sein. Neue Beschwerden nämlich müssen auf den Unfall zurückzuführen sein, um Schmerzensgeld oder Schadenersatz zu bekommen. Und das muss der Geschädigte beweisen. Am besten also den Heilungsverlauf immer dokumentieren. Zum Arzt gehen, sich untersuchen lassen. Das Gericht oder die Versicherung wird nur objektive Befunde akzeptieren, kein vielleicht simuliertes Gejammer. Nur so haben Sie auch nach Wochen die Chance nachzuweisen, dass die neuen Beschwerden vom Unfall stammen.

 

Krankschreiben muss nicht sein

 

Übrigens: Sie müssen sich nicht krankschreiben lassen. Wenn Sie unbedingt arbeiten wollen, obwohl Sie eigentlich krank sind, lassen Sie dies aber bitte vom Arzt vermerken. Sonst glaubt es Ihnen später keiner.

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