ErLAUBt?!

Herbstlaub auf dem Gehsteig

Bunte Blätter und frische Luft:

Ein Herbstspaziergang durch die goldene Landschaft ist gesund und stärkt die Abwehrkräfte. Normalerweise.

Er kann aber auch zur gefährlichen Rutschpartie werden, wenn die Wege voller Laub sind.

 

 

Selbst schuld

 

Diese schmerzliche Erfahrung machte eine Frau in Coburg. Sie war auf einem Bürgersteig auf Laub ausgerutscht und hatte sich dabei die Schulter gebrochen und das Knie geprellt. Dafür wollte sie von der Gemeinde Schadensersatz.

 

Das Landgericht Coburg aber wies die Klage ab. Die Gemeinde hatte den Weg regelmäßig vom Laub befreit und war damit ausreichend ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen, so das Gericht. Und eine permanente Reinigung sei nicht zumutbar. Auf eine gewisse Rutschgefahr müssten sich Fußgänger im Herbst eben einstellen.

 

Selbst ist der Mann (oder die Frau)

 

Grundsätzlich aber muss jeder vor der eigenen Haustüre kehren, selbst wenn die Blätter auf dem Gehsteig nicht von den eigenen Bäumen stammen. Wer das versäumt, dem kann sogar eine saftige Rechnung ins Haus flattern. Dann nämlich kann die Gemeinde eine Reinigungsfirma beauftragt.

 

Und auch wer meint, der Nachbar müsste seinen Baum zurückschneiden, damit man auf dem eigenene Gehweg oder dem eigenen Grundstück weniger Arbeit mit dem Laub hat, hat in der Regel vor Gericht schlechte Chancen.

 

Bäume also sind ausdrücklich erLAUBt und Blätter gehören nun einmal zum Herbst. Sonst wäre er ja auch nur halb so schön!

 

 

 

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