Autschi statt Sotschi!

Wenn der Schnee bei jedem Schwung staubt, die Sonne vom blauen Himmel strahlt, die Geschwindigkeit berauscht, dann macht Skifahren am meisten Spaß: Jetzt die Piste runter wedeln, sich wie bei Olympia fühlen … und rein ins Krankenhausbett. Nicht selten nämlich endet das alpine Hochgefühl im Crash.

 

 

Doch wer ist dann Schuld? Das ist nicht immer einfach zu klären, wie der Fall einer verletzten Skifahrerin zeigt.

  

Selbst schuld

 

Sie war in Österreich mit einem Snowboarder zusammengerauscht - mit schmerzhaften Folgen: Ein Bein, ein Handgelenk und ein paar Rippen waren gebrochen. Dafür wollte sie 10.000 Euro Schmerzensgeld. Sie erhielt aber nur knapp 5.000 Euro. Das Landgericht Coburg nämlich legte ihr ein Mitverschulden zur Last: Sie habe sich, genauso wie der Snowboarder, nicht an das Gebot zu gegenseitiger Rücksichtnahme und kontrolliertem Fahren gehalten, so das Gericht.

 

Mit Augenmaß fahren

 

Es beruft sich dabei auf die Regeln des Internationalen Skiverbandes FIS. Dabei handelt es sich um verbindliche Verhaltensvorschriften für die Piste. Grundsätzlich muss demnach der obere Skifahrer aufpassen, der untere hat Vorrang. Doch oft lässt sich der Unfallhergang nicht mehr genau nachvollziehen.

 

Am besten also: mit Augenmaß rücksichtsvoll fahren, damit das Pistenvergnügen nicht ins Auge geht... dann kann man zuhause noch in Ruhe die olympischen Winterspiele am Fernseher genießen.

 

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