Frisch gewischt!

Frühjahrsputz - der Winterdreck muss weg! Streusalzrückstände und Splitt liegen in vielen Treppenhäusern und sollen bei den derzeit milden Temperaturen dem Putzlappen weichen. Hauptsaison für Hausfrauen und -männer oder spezialisierte Reinigungsunternehmen. Wenn das Treppenhaus dann blitzt, gilt "Vorsicht!".

 

 

Ohne Vorwarnung!?

 

"Vorsicht frisch gewischt!" - dieses Schild fehlte im Treppenhaus, als eine Frau auf einer feucht gesäuberten Treppe ausrutschte und sich hierbei einen komplizierten Trümmerbruch zuzog. Vom Reinigungsunternehmen wollte sie nun 10.000 € Schmerzensgeld, da sie erst nach dem Sturz gemerkt habe, dass die Treppe feucht war.

 

Kein Schilderwald im Treppenhaus!

 

Das Landgericht Coburg und auch das Oberlandesgericht Bamberg wiesen die Klage ab. So war es der Frau wohl bekannt, dass die Treppe immer am selben Tag in der Woche gewischt wurde. Auch konnte man die Feuchtigkeit auf dem Treppenbelag leicht erkennen, wie ein als Zeuge vernommener Sanitäter bestätigte.

 

Und schließlich mussten nach Meinung des Gerichts auch keine Hinweisschilder durch das Reinigungsunternehmen aufgestellt werden. Vor Gefahren muss nämlich nur dann ausdrücklich gewarnt werden, wenn diese für einen sorgfältigen Treppensteiger nicht ohne weiteres erkennen sind.

 

Also: "Augen auf im Treppenhaus, sonst trägt der Sani dich hinaus!"

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