Für unsere Scheidung reicht doch ein Anwalt! Wir sind uns doch einig. Und günstiger ist das auch. Also zusammen einen Termin gemacht, kurz alles besprochen und dann mit "unserem Anwalt" los zum Scheidungsrichter. Klingt zwar gut, ist es aber meist nicht!
Interessenvertreter!
In einigen Schweizer Kantonen heißen die Rechtsanwälte "Fürsprech". Das trifft´s, denn ein Anwalt ist immer Interessenvertreter, und zwar der seines Mandanten.
Beauftragen die Scheidungswilligen nur einen Anwalt, hat der "Fürsprech" schnell ein Problem: Wer ist eigentlich mein Mandant und wessen Interessen vertrete ich?
Die Auftraggeber haben zwar durchaus ein gemeinsames Interesse: die Scheidung! Aber was ist mit den Folgesachen, z.B. dem Unterhalt.
Der Anwalt, der richtig berät, zeigt dem Scheidungswilligen Chancen, Vorteile und auch Risiken auf, von denen der Noch-Ehepartner nicht alles erfahren soll. Bei einer Beauftragung durch beide Eheleute ist eine intensive und ehrliche Beratung kaum möglich.
Der beide Eheleute beratende Anwalt darf streng genommen in der nachfolgenden Scheidung nicht tätig werden. Dafür braucht´s dann mindestens einen weiteren. Und das war es dann mit der Kostenersparnis.
Nur Zwischenlösung!
Manche entscheiden sich deshalb dafür, dass eben nur ein Scheidungswilliger den Anwalt beauftragt und der andere soll davon "profitieren".
Auch das ist aber zu kurz gedacht:
Als Anwalt ist man ausschließlich seinem Mandanten verpflichtet. Man muss also alle Fragen im Interesse seines Mandanten beantworten. Wird nun der andere Ehegatte (der ja nicht Mandant ist!) darauf hingeweisen, dass es auch eine andere für ihn günstige Meinung gibt - wie bei Juristen üblich - kann das sogar als "Parteiverrat" strafbar sein, abgesehen vom erneut vorhandenen "Interessenproblem".
Einig = günstig!?
Selbst wenn sich alle bei einer Scheidung einig sind, lässt sich eine günstige Scheidungsvereinbarung nicht immer schließen. Viele Vereinbarungen bedürfen nämlich einer notariellen Beurkundung. Und dafür braucht es einen weiteren Juristen, den Notar. Zusätzlich zum Anwalt, der die Scheidung beantragt. Dann sind es zwei Anwälte und ein Notar, ist also auch nicht günstiger.
Besser: preiswert!
Preiswert heißt das Zauberwort:
Jeder der Noch-Ehepartner lässt sich von einem Anwalt seines Vertrauens beraten. Das kostet nicht die Welt, kann aber viele und vor allem auch ganz individuelle Fragen klären.
Wenn dann hoffentlich immer noch Einigkeit herrscht, wird eine Scheidungsvereinbarung beim "neutralen" Notar beurkundet. Hierbei kann eine begleitende Beratung durch die vorher schon tätigen Anwälte erfolgen.
Für das sich anschließende gerichtliche Scheidungsverfahren reicht dann tatsächlich einer der beiden Anwälte, der die Anträge stellt. Es ist ja alles vorher schon professionell geklärt. Diese Kosten können auch ohne Probleme geteilt werden.
Im Ergebnis ist dieser Weg zumeist auch nicht teurer, bringt aber die Gewissheit, nichts übersehen zu haben. Und wenn es doch unerwarteterweise noch zum Streit kommt, kann wenigstens der gewünschte Anwalt des Vertrauens jederzeit sofort im Interesse seines Mandanten tätig werden.
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Ferdinand Schneider (Freitag, 22 Juni 2018 16:17)
Mein Onkel und meine Tante werden sich scheiden lassen, weil es zwischen ihnen nicht mehr gut läuft. Ich finde das sehr ärgerlich und hoffe, sie gehen gut auseinander. Deshalb bin ich auf der Suche nach weiteren Informationen. Interessant zu wissen, dass man auch bei Einigkeit einen Notar braucht.
http://www.kanzlei-brack.de/familienrecht