Der Eigenbedarfsschnarcher!

"Hallo, hey, aufwachen, Du schnarchst, ich kann nicht schlafen und muss morgen wieder raus!!!" - in nicht wenigen Schlafzimmern nächtlicher Alltag und Problem so mancher Partnerschaft. In eher seltenen Fällen kann das laute Schnarchen aber auch für eigentlich Unbeteiligte ungeahnte Folgen haben.

Das böse Erwachen


"Hallo, ausziehen, ich schnarche, meine Frau will schlafen und Du musst daher raus!" - sinngemäß dürfte dies einer Eigenbedarfskündigung zu entnehmen gewesen sein, die ein Nacht für Nacht laut schnarchender Vermieter nach dem Aufstehen seinem Mieter übergab.


Der Mieter wähnte sich vermutlich in einem schlechten Traum und klagte schließlich gegen die Kündigung, da die schlafzimmerinternen Probleme seines Vermieters doch nicht sein Problem sein konnten.


Problemlösendes Schlafen


Das böse Erwachen kam für den Mieter im Gerichtssaal: Der Vermieter konnte tatsächlich mit Hilfe ärztlicher Atteste nachweisen, dass er unter chronischem Schnarchen litt. Das Gericht glaubte ihm daher, dass er als rücksichtsvoller Ehemann aus dem gemeinsamen Schlafzimmer ausziehen wollte, damit seine Ehefrau wieder durchschlafen könne - und hierzu benötigte er eben die vermietete zweite Wohnung.


Die Eigenbedarfskündigung wurde daher als rechtmäßig angesehen und der Mieter musste wohl übel ausziehen.


Ob man sich deshalb vor Abschluss eines Mietvertrages sicherheitshalber nach den Schnarchgewohnheiten seines künftigen Vermieters erkundigen sollte, lassen wir mal offen... 


 

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