kann das daran liegen, dass vertragliche Vereinbarungen unwirksam sind. Oft werden Darlehensverträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern abgeschlossen, ohne dass diese eine korrekte Widerrufsbelehrung enthalten. Dann ist ein Widerruf des Darlehnsvertrages auch noch nach Jahren möglich.
Der Widerruf führt dazu, dass sämtliche Bearbeitungsgebühren wegfallen, und dass keine Vorfälligkeitsentschädigung geschuldet wird. Auch muss der Darlehensvertrag neu abgerechnet werden, wobei nicht nur dem Darlehensgeber Zinsen zustehen, sondern dem Schuldner plötzlich auch für seine Ratenzahlungen.
Das kann dazu führen, dass die Zahlungen nicht nur eingestellt werden können, sondern sich sogar eine Überzahlung, die erstattet verlangt werden kann, ergibt. Ein Blick in den Darlehensvertrag kann sich also lohnen!
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