· 

Bumerang Schwiegerelterngeschenk

Es war alles so schön: Schwiegerpapa baute wie besessen am ehelichen Nest mit und spendierte auch noch Geld für Urlaub und Extras, die im Budget nicht mehr drin waren. 

Als die Ehe scheiterte blieb man Freunde, bis die Freundschaft dort endete, wo sie oft endet: beim lieben Geld!

 

Geschenkt ist geschenkt?

 

Das Vermögen der Ehegatten auseinanderzusetzen ist oft schon teuer genug. Richtig teuer kann es werden, wenn auch die Ex-Schwiegereltern "ihr Geld" vom Ex-Schwiegerkind zurück wollen:

 

Das kann schnell gehen. Zum Beispiel, weil die Geschenke an das Schwiegerkind auf einmal als Belohnung und Ansporn gedacht waren, es mit dem geliebten Kind weiter auszuhalten. Oder wegen plötzlicher Eingebung, dass es das Schwiegerkind sowieso nur auf´s Geld abgesehen hatte. Dann heißt es oft: "Wenn du unser Kind nicht mehr willst, wollen wir unsere Geschenke zurück!"

 

Selbst wenn die Schwiegereltern beide bedacht haben, heißt es auf Verlangen: zurückgeben. Schenkungen an beide Ehegatten kamen auch dem nun entfreundeten Schwiegerkind zugute. Keine Ehe mehr, also kein Grund mehr für Großzügigkeit. Die Hälfte des an beide Geschenkten muss retour.

 

Wenn weg, dann weg

 

Ein Lichblick bleibt: Es ist nur zurückzugeben, was noch da ist.

 

Bei Geldgeschenken scheint es einfach zu sein. Doch wer weiß nach Jahren noch ob der Urlaub mit dem Geld der Schwiegereltern oder mit eigenen Ersparnissen bezahlt wurde?

 

Bei Sachwerten wird es schwierig, den aktuellen (noch nicht verbrauchten) Wert zu ermitteln. 

 

Was tun?

 

Wenn Schwiegerpapa am Haus gewerkelt hat ist er im Nachhinein als Bau(fach)arbeiter zu bezahlen. Man glaubt oft nicht, wie fleißig und professionell gearbeitet wurde. Deshalb sollten zumindest die Arbeitseinsätze erfasst werden, um später böse Überraschungen zu vermeiden. Für die Berufsgenossenschaft ist dies ohnehin erforderlich und ein Abzeichnen der geleisteten Stunden durch den "Arbeiter" schadet nicht.

 

Zur Vorbeugung sollte bei größeren Geschenken Buch geführt werden, wofür die Zuwendungen verwendet wurden. Oder man lässt sich nichts von den Schwiegereltern schenken, sondern nutzt das alleinige Geschenk an den Ehegatten mit. Den "entliebten" Partner zu behalten, ist wohl keine sinnvolle Lösung.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0

Mohrenstraße 14 a

96450 Coburg

Telefon 09561 / 238 345-0

Fax 09561 / 238 345-21

info@anwaltskanzlei-bghk.de

Kanzlei

Bürozeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag:

8:30 - 12:30 | 14:00 - 16:30

Mittwoch: 8:30 - 12:30

Freitag:

8:30 - 12:30 | 14:00 - 15:00

In den übrigen Zeiten arbeiten wir an Ihren Fällen.