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Wechselmodell einklagen?

Geht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Der gleichmäßige Umgang mit beiden Eltern kann auch gegen den Willen eines Elternteils durch das Gericht angeordnet werden. Ein solcher Antrag sollte aber gut überlegt sein, weil er sich nicht zum "Krieg führen" eignet.

Umgang bedeutet, Zeit mit dem Elternteil zu verbringen. Nur darum ging es. Nicht um die elterliche Sorge, also die Frage, wer Verantwortung trägt. Bei funktionierender gemeinsamer elterlicher Sorge kann auch die Zeit mit den Eltern gleichmäßig verteilt werden.

 

Dass ein Elternteil erst einmal nicht will, steht dem nicht entgegen. Damit sollen "Bockereien" verhindert werden. Der BGH hat aber auch klargestellt, dass ohne Kooperation der Eltern nichts geht. Im Interesse des Kindes. Nur darauf kommt es an.

 

Wechselt das Kind die Wohnung, was die Regel ist, stellen sich einige praktische Probleme:

 

Dass nicht zwischen verschiedenen Kindergärten oder Schulen gewechselt werden kann, ist klar.

 

Das Kind sollte auch im sozialen Umfeld bleiben. Somit dürfen die Eltern nicht allzu weit auseinander wohnen, damit Freundschaften weiter gepflegt werden können.

 

Bei beiden Elternteilen ist ein Kinderzimmer nötig und viele Sachen müssen doppelt beschafft werden, sonst wird jeder Wechsel zum Umzug. Der finanzielle Aufwand wird oft unterschätzt.

 

Außerdem muss die Betreuung organisiert werden. Sinn des Umganges ist es, Zeit mit seinem Kind zu verbringen, nicht es in der Nachmittagsbetreuung und beim Kindermädchen zu parken. Zudem werden Kinder auch krank. Oder Eltern. Kann hierauf flexibel reagiert werden?

 

Wie werden die Lebenshaltungskosten verteilt? Wer kauft was? Ohne enge Abstimmung geht nichts, sonst ist der Ärger vorprogrammiert.

 

Gegen den Willen des Kindes macht keine Umgangsregelung Sinn. Das Kind darf sich nicht als "Spielball" oder "Zankapfel" hin- und hergeschubst fühlen, sondern muss sich auf beiden Eltern, zu denen eine feste Bindung besteht, verlassen können. Nur dann kann der Nachwuchs die Zeit mit dem jeweiligen Elternteil genießen, statt ein schlechtes Gewissen gegenüber dem anderen zu haben.

 

Die Eltern müssen sich auch, zumindest grundsätzlich, einig sein und miteinander reden. Kinder erkennen schnell, dass Mama und Papa gegeneinander ausgespielt werden können. Das "Terrorismuspotential" wird oft unterschätzt.

 

Ohne die notwendige Abstimmung der Eltern endet das Wechselmodell im Chaos. Wenn es die Eltern schaffen, sich abzustimmen, braucht es keine gerichtliche Anordnung. Die praktische Bedeutung der BGH-Entscheidung dürfte gering sein.

 

Außer sie wird genutzt, um einen neuen "Krieg anzuzetteln", auf dem Rücken der Kinder ...

 

 

 

 

 

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