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Aber, der Anwalt hat doch geschrieben,...

dass ich 350 € Unterhalt im Monat zahlen muss, meinte mein Mandant. Ich habe mit ihm doch meine gesamte wirtschaftliche Situation besprochen und alle Einnahmen und Ausgaben mitgeteilt. Da, in der "computergestüzten Berechnung" steht´s doch auch.

Die Sache hatte nur einen Schönheitsfehler ...

Die Berechnung war vom Anwalt der Ehefrau. 

 

Dort hatte man nämlich zusammen einen Termin, um den Unterhalt zu klären. Mein Mandant hatte brav alle Fragen beantwortet. Dass keine seiner Ausgaben, die er auch schon während der Ehe hatte, anerkannt wurden, nahm er hin. Auch dass er im Jahr nach der Trennung in Steuerklasse 3 bleiben soll, "weil er dann mehr verdient" machte ihn noch nicht stutzig.

 

Als er Post mit der Anmerkung, "anbei erhalte er das anerkannte Ergebnis der Untehaltsberechnung" bekam, zahlte er die vergangenen Monate nach. Stutzig wurde er erst, als er später feststellte, dass Ausgaben seiner Frau aufgelistet waren, die sie gar nicht mehr bezahlte.

 

Bei genauer Prüfung hatte die Berechnung mehrere gravierende Fehler, komischerweise immer zu Lasten des Mandanten. Tatsächlich wird er wohl nichts zahlen müssen, aber wahrscheinlich streiten. Das zu Unrecht gezahlte Geld ist jedoch weg. 

 

Vielleicht war es doch keine so gute Idee, zur Kostenersparnis den Interessenvertreter (Anwalt) der Gegenseite zu fragen... 

 

 

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