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Abfindung statt Haushaltsteilung?

Trennen sich die Ehepartner, zieht einer früher oder später aus. Für die neue Wohnung werden Möbel gebraucht. Der verbleibende Ehegatte meint aber, er kann (und will) nichts hergeben.

Also wird eine Einrichtung gekauft, die der Verbleibenden (mit-) bezahlen soll.

Das funktioniert aber nicht. Das BGB regelt, wie mit dem gemeinsamen Haushalt, und nur um den geht es, zu verfahren ist:

 

Bei Trennung gilt, dass jeder die Sachen mitnimmt, die ihm gehören. In Ausnahmefällen müssen sie für die Dauer der Trennung dem Anderen überlassen werden, wenn er sie wesentlich dringender braucht.

Was in der Wohnung bleibt, darf vom Verbleibenden genutzt werden. Um Missverständnisse zu vermeiden sollte klargestellt werden, dass erst einmal nur das Nötigste mitgenommen wurde und die Verteilung erfolgt, sobald die neue Wohnung bezugsfertig ist.

 

Mit der Scheidung wird der Haushalt endgültig geteilt. Dann zählt erst einmal das Eigentum. Sachen, die nur einem Ehegatten gehören, bekommt er. Gemeinsame Anschaffungen oder im Zweifel die Anschaffungen für die gemeinsame Haushaltsführung werden endgültig verteilt. Also Kühlschrnak für mich, Gefriertruhe für dich, Fernseher für mich, Stereoanlage für dich ... usw. Notfalls muss das Familiengericht durch Beschluss entscheiden, wer was bekommt, weil er oder sie es dringender braucht. Ergibt sich dann keine gleichmäßige Verteilung, kann das Gericht eine Ausgleichszahlung festsetzen. Aber nur dann!

 

Die Möbel usw. einfach ohne Kommentar oder gar mit der Bemerkung "ich nehm´nur das mit" zurückzulassen kann schnell als Schenkung verstanden werden. Dann sind die Sachen weg. Sie wurden ja einvernehmlich aufgeteilt. Dann gibt es auch keinen Ausgleichsanspruch und damit keine Entschädigung.

 

Also klarstellen, dass Zurückgelassenes, wenn man es noch haben will, noch geholt wird. Am Besten machen beide eine Liste der Haushaltsgegenstände und markieren, was einem allein gehört. Insoweit muss nur geregelt werden, ob und wie lange der andere die Sachen noch nutzen darf oder ob er sie (ggf. gegen Zahlung) bekommt. Gemeinsame Sachen werden unter Berücksichtigung des Wertes möglichst gleichmäßig verteilt. Verbleibt eine Differenz, kann man eine Ausgleichszahlung vereinbaren. Eine von beiden (!) unterschriebene Liste vermeidet viel Ärger.

 

 

 

 

 

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