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Die Ehe - ein Verlustgeschäft?

Im gesetzlichen Güterstand erfolgt am Ende der Ehe ein Ausgleich der erwirtschaften Vermögenszuwächse. Weil gemeinsam gewirtschaftet wurde, wird der "Gewinn" zwischen den Ehegatten gleichmäßig verteilt.

Was aber, wenn eine(r) am Ende der Ehe noch Schulden hat oder gar "ärmer" wurde?

Auch dann wird konsequent Zugewinn ausgeglichen.

 

Zugewinn ist das Dazu-Gewonnene. Ein Ehegatte hat also nur dann Zugewinn erzielt, wenn er am Ende der Ehe (Zustellung des Scheidungsantrages) mehr Vermögen hat, als am Anfang (Eheschließung). Ist das Endvermögen kleiner als das Anfangsvermögen, wurde kein Zugewinn erzielt.

 

Ein Vermögensschwund während der Ehe wird nicht ersetzt. Der in die Rechnung einzustellende Zugewinn ist nie negativ. Wurde also z.B. das Vermögen eines Ehegatten "verlebt" ohne dass der andere Zugewinn hat, gibt es keinen Ausgleich. 

 

Hat ein Ehegatte am Ende der Ehe weniger Schulden, als am

Anfang, hat er Zugewinn! Der Verschuldete muss zwar nichts zahlen, weil Ausgleich immer nur aus positivem Vermögen zu zahlen ist. Wenn der andere Ehegatte aber Vermögen und Zugewinn hat, wirkt sich die Verringerung der Schulden aus. Der andere muss, weil die Zugewinndifferenz entscheidend ist, weniger zahlen. Den Verschuldeten einfach zu ignorieren ist ein beliebter Fehler.

 

Auch wird oft nicht daran gedacht, dass bei Eheschließung vorhandene Schulden zählen. Wer Schulden abgebaut hat, hat Zugewinn. Gezahlt werden muss zwar nur maximal in Höhe des am Ende der Ehe vorhandenen Vermögens, der Schuldenabbau reduziert aber die vom anderen Ehegatten zu leistende Zahlung.

 

Deshalb:

  • Vermögen (Werte und Schulden) bei Eheschließung zusammenstellen
  • Schenkungen, Erbschaften ect. dazurechnen

 

  • Vermögen bei Zustellung der Scheidung ermitteln
  • "Schwund" seit Trennung ggf. addieren

 

  • Vom Endvermögen das Anfangsvermögen abziehen, um den Zugewinn zu ermitteln
  • Mit dem Zugewinn des anderen Ehegatten vergleichen

(Schema zum besseren Verständnis stark vereinfacht)

 

 

 

 

 

 

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