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Bedarfsbeträge / Zahlbeträge

In der Düsseldorfer Tabelle finden sich mehrere Unterhaltstabellen: 

 

Eine mit der Überschrift "Kindesunterhalt" und drei unter der Überschrift "Zahlbeträge". 

 

Welche Tabelle gilt eigentlich wofür?

Aus der ersten Tabelle "Kindesunterhalt" lässt sich der Unterhaltsbedarf des Kindes ablesen, also der Betrag, den das Kind auf der Grundlage des Einkommens des Zahlungspflichtigen zur Deckung seiner im Regelunterhalt definierten Bedürfnisse benötigt.

 

Für Kinder wird aber meist Kindergeld gezahlt. Das kommt beiden Elternteilen zugute, also auch dem Zahlungspflichtigen. Erhält der betreuende Elternteil das Kindergeld (was die Regel ist), so wird die dem  Zahlungspflichtigen zustehende Hälfte quasi als Vorschuss angerechnet. Der zur Deckung des Bedarfs zu zahlende Betrag reduziert sich um das halbe Kindergeld.

 

Weil die Kindergeldbeträge für das erste Kind, für das zweite und dritte Kind sowie ab dem vierten Kind unterschiedlich hoch sind, gibt es für jede Kindergeldhöhe eine Tabelle des sich nach der Kindergeldverrechnung ergebenden Zahlbetrages.

 

Wichtig:

Es kommt nicht darauf an, wie viele Kinder der Unterhaltsschuldner insgesamt hat, sondern nur darauf, ob für das jeweilige Kind, das Unterhalt beansprucht, Kindergeld für ein erstes, zweites und drittes oder viertes Kind gezahlt wird!

 

Achtung:

Erhält der Zahlungspflichtige das Kindergeld muss das halbe Kindergeld auf die Bedarfssätze aufgeschlagen werden! 

 

Vorsicht:

Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld voll abgezogen!

 

 

 

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