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Einkommen berechnet, alles klar?

Das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen ist ausgerechnet. So, jetzt die passende Zeile (Einkommensgruppe) gesucht. Dann zum entsprechenden Alter nach rechts. Und schon ist der zu zahlende Betrag klar.

Von wegen...

Ganz so einfach ist es nicht. Die in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Unterhaltsbeträge sollen nämlich für eine angemessene Verteilung des zur Verfügung stehenden Einkommens sorgen. 

 

Der Tabelle liegt die Annahme zugrunde, dass der Verpflichtete zwei Unterhaltsansprüche bedienen muss. Sind es weniger, wird eine Gruppe hochgestuft, sodass dann  z.B. der Betrag der Gruppe 3 zu zahlen ist, obwohl das Einkommen in Gruppe 2 liegt.

 

Hat der Verpflichtete mehr als zwei Unterhaltsanprüche zu erfüllen, wird herabgestuft. Für jeden Berechtigten mehr um eine Gruppe, bis zur Gruppe 1, dem Mindestunterhalt.

 

Unterhaltsberechtigte sind Verwandte und (ehemalige) Ehegatten. Ob allerdings tatsächlich ein Anspruch besteht, diese also zu berücksichtigen sind, ist nicht immer einfach zu beantworten. Dann wird es kompliziert...

 

 

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