Dass dies auch während der Ausgangsbeschränkungen gilt, hat das Amtsgericht Coburg letzte Woche erst in einem Verfahren in aller Deutlichkeit klargestellt.
Eine "besorgte" Mutter wollte den Umgang für die Dauer der Ausgangsbeschränkungen untersagen, weil anderenfalls das Kind übermäßig gefährdet werden würde. Der Vater bestand auf dem Umgang, hat aber angeboten, für die Dauer der im Freistaat Bayern aufgrund der Corona-Pandemie geltenden Ausgangsbeschränkungen und/oder Kontaktverboten während des Umganges
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Stefan Weigel (Freitag, 01 Mai 2020 16:17)
Es freut mich für den Vater, aber dieser musste sich ja selbst um sein und des Kindes Recht kümmern.
Kann man Sörens nicht verallgemeinern?
Und wer hilft den Senioren in den Pflegeheimen und Wohnanlagen zu ihrem Recht zu kommen?