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Corona und Unterhalt

Der nächste Lockdown beginnt. Und damit auch wieder die Zeit der Kurzarbeit und Kündigungen. Wenn Unterhalt zu zahlen ist, wird´s eng.

Nach der Rechtsprechung waren Änderungen des Einkommens erst nach einer gewissen Dauer relevant. Bei Corona ist das etwas anders.

 

Die Höhe des monatlich zu zahlenden Unterhaltes hängt auch vom Einkommen des Pflichtigen ab. Ändert sich dieses, ändert ich auch der geschuldete Unterhalt. Eigentlich.

 

Jeden Monat neu zu berechnen und Unterhaltstitel ständig abzuändern macht wenig Sinn. Deshalb verlangt die Rechtsprechung eine nachhaltige Änderung. Erst nach drei bis sechs Monaten der Einkommensreduzierung erfolgte eine Anpassung, weil man davon ausging, dass der Pflichtige verpflichtet und in der Lage war, als Vorsorge Rücklagen zu bilden. Eine Annahme die aufgrund der Krise im Frühjahr nicht mehr passt.

 

Auch die Prämisse, der Pflichtige werde zeitnah wieder sein altes Einkommen erhalten, bzw. eine entsprechend bezahlte Stelle finden, stimmt in Zeiten von Corona nicht mehr. 

 

Deshalb sind Unterhaltsverpflichtungen nach (nicht nur) unserer Auffassung kurtzfristig anzupassen.

 

Hierfür gibt es verschiedene Wege. Welcher für Sie der geeignete ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Wir beraten Sie gerne.

 

 

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Kommentare: 2
  • #1

    Fritsch Oliver (Mittwoch, 04 November 2020 20:40)

    Guten Abend,
    ich hab mal eine frage.
    Und zwar wie schaut es aus wenn ich Unterhalt schulden habe und habe des wecken lohnpfändung, is das dann? Mir bleiben jeden Monat ca. 900€.

    Mfg

  • #2

    Jens Büschel-Girndt (Donnerstag, 05 November 2020 08:18)

    Guten Tag Herr Fritsch,
    Ihre Frage lässt sich im Rahmen deses Bolgs leider nicht beantworten. Bitte setzten Sie sich unter den auf der Website angegebenen Kontakten mit mir in Verbindung.

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