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Kindesunterhalt 2021

Nachdem die  Erhöhung des Kindergeldes beschlossen wurde, kursieren allerlei Berechnungen für 2021 durch das Netz. 

 

Doch Vorsicht:

 

Die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes, der Zahlbetrag, hängt nicht nur vom Kindergeld ab.

Grundlage ich das sachliche Existenzminimum der Kinder. Das wurde im September 2019 für die Jahre 2020 und 2021 festgelegt. Darauf bauen die meisten Berechnungen auf. Es wurde aber im Zuge der Corona-Pandemie nunmehr angepasst! Eingepflegt wurde dies in die veröffentlichten Artikel oft noch nicht.

 

Nunmehr hat sich auch noch die Höhe des Kindergeldes, der zweite Wert für die Berechnung des sich je nach Alter des Kindes und Einkommen des Zahlungspflichtigen ergebenden Zahlbetrages, geändert. Das ist ebenfalls meist noch nicht berücksichtigt.

 

Auch ist keineswegs sicher, dass die Bedafssätze außerhalb des Mindestunterhaltes und die Selbstbehalte unverändert bleiben. Das Ergebnis der Beratungen der Familiensenate der OLGs, die die Düsseldorfer Tabelle fortschreiben, ist noch nicht veröffentlicht.

 

Deshalb:

Jede Unterhaltsberechnung ab 2021 ist derzeit zu einem gewissen Grad Spekulation. Erst wenn die neue DüTab veröffentlicht ist, herrscht Gewissheit.

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