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Falsche Steuerklasse kann teuer werden

 

 

Wenn Sie sich von Ihrem Ehegatten getrennt haben, sollten Sie an den Wechsel der Steuerklassen denken. Sonst kann es eine teure Überraschung geben.

Lohnsteuerklasse? Was ist das eigentlich?

Die Lohnsteuerklasse bestimmt, wieviel "Lohnsteuer" der Arbeitgeber vom Bruttolohn einbehält und an das Finanzamt abführt. "Lohnsteuer" gibt es streng genommen nicht. Genau genommen handelt es sich um eine Vorauszahlung auf die voraussichtliche Einkommensteuer, die im Lohnsteuerabzugsverfahren erhoben wird.

Die Wahl der Steuerklasse bestimmt, wieviel Vorauszahlung einbehalten wird. 

Welche Steuerklasse ist die richtige?

Das lässt sich nicht so leicht beantworten. Im Grunde geht es darum, möglichst genau soviel vorauszuzahlen, wie tatsächlich geschuldet wird. 

Ehepaare, die im Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) nicht dauernd getrennt leben (werden), können zwischen der Kombination 4/4 und 3/5 wählen. Welche Variante günstiger ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Am besten ist eine Nachfrage beim Steuerberater oder beim örtlichen Lohnsteuerhilfeverein.

Wo liegt das Problem bei Trennung?

Die Kombinationen 4/4 und 3/5 gehen davon aus, dass eine Ehegattenveranlagung erfolgt. Hierbei werden die Einkommen zusammengerechnet und unter Berücksichtigung der Ehegattenfreibeträge nach dem vorteilhaften Splittingtarif besteuert. Dies führt oft zu einer deutlich geringeren Steuer, als bei Einzelveranlagung zu zahlen wäre.

 

Die Ehegattenveranlagung ist aber nur möglich, wenn die Ehegatten im Veranlagungszeitraum noch zusammenlebten! Danach ist die Steuerlast deutlich höher.

Eine unterbliebene Änderung trifft den Ehegatten mit der Steuerklasse 3. Er hat nämlich deutlich zu wenig Einkommensteuer im Lohnsteuerabzugsverfahren (Lohnsteuer) vorausbezahlt. Eine "saftige" Nachzahlung droht. Die Finanzämter fordern diese mittlerweile auch im laufenden Jahr an.

Zahlt der zu Unrecht in Steuerklasse 3 Eingestufte Unterhalt, kommt ein weiterer Verlust hinzu: Die Höhe des Unterhaltes wurde nach dem zu hohen Nettoeinkommen berechnet. Die Nachzahlung kann nicht zurück gerechnet werden, der zu viel gezahlte Unterhalt ist weg. Sogar vollständig und dauerhaft, wenn z.B. im Jahr der Nachzahlung kein Unterhalt mehr geschuldet wird.

Deshalb:

Steuerklassen für 2022 ändern, wenn Sie sich 2021 getrennt haben!

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