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Zu schön, um wahr zu sein...

Nach langem Suchen endlich ein Haus gefunden, das perfekt ist.

Mitten im Grünen, doch stadtnah. Mit Garten und genug Platz. Sieht super gepflegt aus. Die Bank hat auch schon die Finanzierung zugesagt. Am liebsten sofort einziehen, wenn da nicht noch der lästige Papierkram wäre... 

Der Verkäufer hat vom Notariat schon alles vorbereiten lassen, super Service. Das Juristendeutsch ist zwar kaum zu durchschauen, aber, wenn es ein Notar geschrieben hat, wird es schon passen.

 

Sicherlich wird ein Notariat keinen Vertrag entwerfen, der den Verkäufer unangemessen bevorzugt, sondern in der Regel Standardformulierungen verwenden. Die können es aber in sich haben!

 

Absolut üblich ist die Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses. Das bedeutet, der Verkäufer ist für vorhandene Mängel nicht verantwortlich, es sei denn er kannte sie und hat sie verschwiegen. Letzteres muss im Streitfall bewiesen werden und das ist kaum möglich. Es reicht nicht, wenn das Gericht meint, die Mängel seien wahrscheinlich bekannt gewesen, es muss davon überzeugt sein! 

 

Hinzu kommt noch, dass die Immobilie ja besichtigt wurde. Alle Mängel, die hätten auffallen können, sind auch raus. Wenn der Verkäufer das Haus noch "hübsch" gemacht, aber nicht übertrieben hat, fallen viele Problemstellen einem Laien nicht auf. Noch bedenklicher wird es, wenn der Verkäufer Mängel nach dem Motto bagatellisiert, für die Kleinigkeit lasse ich Ihnen etwas nach, weil ich die Reparatur nicht mehr schaffe. Die Kleinigkeit, die Sie ja kannten, kann sich schnell zur Katastrophe auswachsen. Das Risiko tragen Sie ganz alleine.

 

Deshalb unsere Empfehlung:

Lassen Sie die "Investition" von einem Fachmann gründlich prüfen. Ein Sachverständigengutachten kostet nicht Unsummen, die Kosten für die Beseitigung gravierender Mängel können Sie ruinieren!

 

Auch unscheinbare Formulierungen im Vertrag können Kostenfallen werden. So bedeutet die Formulierung: "Dem Verkäufer sind keine geplanten Erschließungsmaßnahmen bekannt" weder, dass von der Gemeinde keine geplant sind noch, dass durchgeführte alle abgerechnet wurden. Weil die Rechnungen, die ab Vertragsschluss gestellt werden, i.d.R. der Käufer zahlt, kann auch das teuer werden.

 

Deshalb:

Lassen Sie sich die Klauseln des Vertragsentwurfes erläutern. Und zwar nicht vom Verkäufer oder dessen Makler. Erst im Notartermin nachzufragen, ist zu spät. Dann lässt sich kaum etwas ändern und es besteht Handlungsdruck. Wir zeigen Ihnen gerne vorhandene Risiken auf, damit Sie entscheiden können, ob Sie diese eingehen.

 

Sicherlich sind die meisten Verkäufer redlich, wenn Sie aber "von einem Schwarzen Schaf die Katze im Sack gekauft haben" kann aus dem Traumhaus schnell ein jahrelanger Albtraum werden.

 

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