Verbraucherrecht - Nicht alles ist erlaubt

Verbraucher sind Sie, wenn Sie privat Verträge abschließen. Egal ob im Internet oder auf der Straße - schnell kommt man sich "über den Tisch gezogen" vor und steht als kleiner Mann (oder kleine Frau) raffinierten Geschäftemachern oder großen Konzernen mit wirtschaftlicher Übermacht gegenüber.

 

Da heißt es erst einmal Ruhe bewahren und genau hinsehen: Ist überhaupt ein Vertrag zustande gekommen und wenn ja, mit welchem exakten Inhalt. Gilt das ganze Kleingedruckte, das kaum zu verstehen ist? Was ist, wenn die bestellte Ware nicht kommt oder defekt ist? 

 

Wir prüfen genau und erklären Ihnen verständlich, wie Ihre Rechte als Verbraucher sind. Wir haben keine Angst vor großen Namen und übernehmen gerne die Verhandlungen mit Ihren Vertrags-"Partnern". Ziel ist dabei immer, dass Ihnen kein Schaden entsteht oder zumindest noch gerettet werden kann, was zu retten ist.

 

 


Nadine Löffler

 

In zahlreichen Konstellationen besteht auch die Möglichkeit, geschlossene Verträge zu widerrufen.

Wenn Sie den nachteiligen oder unpassenden Vertrag nicht persönlich geschlossen haben, sondern z.B. online, per Telefax, Mail oder telefonisch, kann er innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen werden. Tipps und einen Formulierungsvorschlag haben wir für Sie zusammengestellt.

Auch andere im BGB genannte Verträge können widerrufen werden, so zum Beispiel Raten- und Darlehensverträge oder Verträge, die "überfallartig" zustande gekommen sind (Haustürgeschäfte). Fragen Sie uns, aber warten Sie nicht zu lange, es laufen Fristen.

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